
Unter § 694 des allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes soll zukünftig die heimische Pharmaindustrie zur Kasse gebeten werden und mit Zwangsrabatten einen „Finanzierungssicherungsbeitrag“ zur Wahrung der Finanzierung der Krankenversicherungen leisten. Mit der Gesetzesvorlage durch das Bundesministerium für Gesundheit sind wohl die Verhandlungen für einen neuen Pharmarahmenvertrag gescheitert. Das Gesetzt soll mit 1.1.2016 in Kraft treten und vorerst die nächsten drei Jahre betreffen. Es sieht Rabatte von 3% auf alle Umsätze mit Medikamenten aus der „Grünen Box“ und 7% auf Arzneimittel aus der „Gelben“ und „Roten Box“ vor. Für Arzneispezialitäten die nicht im Erstattungskodex aufgenommen sind, fällt ein Rabatt von 15% an. Die Begutachtungsfrist läuft bereits mit Ende Oktober aus.